Soweit ich informiert bin, selbst geschieden mit drei Kindern, muss bei einer Trennung der Mann die Wohnung verlassen, da die Kinder ein Anrecht auf ihr Heim, ihr vertrautes Umfeld haben. Deine drei sind ja zudem noch recht 'klein' (jung).
Solltest du aufgrund deines Mutterdaseins zurzeit keinen Beruf ausüben, erhältst du auch Unterhalt von Seiten des Vaters der Kinder. Jedoch nur solange, wie es nicht zumutbar ist, dass du eine berufliche Tätigkeit ausübst. Das sollte in deinem Fall noch zutreffend sein, da du ein 2-jähriges Kind zu betreuen hast. Das ist rechtlich geregelt. Mach dich schlau!
Zudem erhältst du von ihm für die Kinder Unterhalt. Dieser richtet sich nach dem Alter der Kinder und des Netto-Verdiensts des Vaters.
Und Kindergeld ist ja auch da. Das teilt sich hälftig zwischen den Eltern auf bzw. kann es auch voll bei dir bleiben, dann wird jeweils die Hälfte des Kindergeldes (also, die Hälfte, die der Vater jeweils für das Kind erhält) vom Unterhalt des Vaters für die Kinder abgezogen. Also bei drei Kindern sieht das so aus:
3 x 184 EURb = 552 EUR, wenn du den vollen Kindergeldbetrag erhältst. Dann minimiert sich der zu zahlende gesamte Unterhalt des Vaters um 276 EUR. Oder aber du erhältst den errechneten gesamten Unterhalt des Kindsvaters und er die Hälfte des Kindergeldes, also 276 EUR.
Wir haben es so geregelt, dass das Kindergeld von der Familienkasse mir zufließt und ich erhalte den um 276 EUR geminderten Unterhalt für die Kinder. Ich denke, dass ist eine sinnvolle und auch die einfachere Lösung hinsichtlich des Kindergeldes.
Kläre die rechtliche Seite baldmöglichst, suche dir einen Anwalt, mit dem Schwerpunkt Familienrecht, Fachanwalt für Familienrecht. Damit du und deine Kinder soweit abgesichert sind und du auch in dieser Situation ein wenig entspannt bleiben kannst.
Und vor allen Dingen: Lass dich NICHT unter Druck setzen.
Ich hoffe, meine Infos sind dir eine kleine Hilfe.