Hallo, FS,
ganz einfach, entweder sie weigern sich zu zahlen oder sie rechnen ihr unterhaltsanrechenbares Einkommen so lange runter, bis sie nicht mehr "zahlungsfähig" sind. Und Letzteres geht IMMER!
Prüfe bitte jedoch Eure Situation genauer, prüfe die Einkommes. und Steuerunterlagen, Versicherungen, Kredite etc. Dann kann man dem "Herunterechnen" und den versehentlichen "Rechenfehlern" Einhalt gebieten - meist nur mit Anwalt.
@all
Unterscheidet endlich mal die verschiedenen Unterhaltsformen!
In jedem Falle empfehle ich einen Anwalt, diese pauschalen Vorurteile ohne Erfahrung und Sachverstand helfen niemanden!
Beachtet auch die gestzliche "Rangfolge" der Unterhaltberechtigten!
1. Getrenntlebensunterhalt halte ich (bei loyalem Verhalten) auf jeden Fall für gerechtfertigt für den, der während der Ehe sehr viel weniger verdient (hat).
2. Nachehelicher Unterhalt nur in besonderen oder Notfällen, wenn eben Frau keine Arbeit aufnehmen konnte, wird mit der Scheidung neu verhandelt.
Fakt ist, dass uns dann die Geschiedenen (ohne Unterhalt) - in der Mehrheit Frauen - bald als Hartz-IV- Empfänger belasten, weil die beruflichen Chancen nach langem Hausfrauen-/-mann-Dasein gleich null sind.
3. Unterhalt für die Kinder definitiv, das ist ja weitgehend geregelt, nur auch da kann der Unterhaltspflichtige sich "runterrechnen".
@5, @8 diese Argumentation ist nicht zielführend und außerdem falsch.
Es geht 1. um Getrenntlebensunterhalt, und 2. erst um nachehelichen Unterhalt, denn Scheidung und nachehelicher Unterhalt folgen viel später.
Es geht nichts ums aushalten, es geht auch nicht um ewiges Erhalten des Lebensstandard, das ist geändert worden, sondern um einen angemessenen "Einstieg" ins Single-/Getrennt-Leben. Das ist oft die Scheidung lange nicht in Sicht.
Und wenn sie tätsächlich schnell kommen sollte (1 Jahr getrennt lebend eingerechnet), dann ist unter bestimmten Umständen ein ngleich der Lebensumstände, insbesondere nach langer Ehe gerechtfertigt.
@8 Frederika, ganz einfach, egal zu welchen Anteilen, während der Ehe hat man sich etwas gemeinsam erarbeitet, da gab es ein WIR (vielleicht).
Also sollte es eine Starthilfe für den Benachteiligten (gleich ob man oder Frau) geben.
Vermutlich wird das künftig nur Trennungsunterhalt sein, was gibt es dagegen einzuwenden? Das halte ich für gerecht. Wer allerdings nie in einem solchen WIR gelebt hat, wird das nur schwer verstehen.
Es mag fiese Abzocker(innen) geben, nur alle in einen "Topf" werfen ist unfair.
Schon mal nachgedacht, dass beide gearbeitet, nur einer viel weniger verdient hat (meist Frau) und diese dann auch noch den Hauptanteil von Hausarbeit und Kinderbetreuung getragen hat, natürlich ganz uneigennützig.
Schon mal nachgedacht, dass die belogene und betrogenen Ehefrau aus dem gemachten Nest auszieht (und geringer verdienend war/ist) .
Da halte ich einen Trennungsunterhalt für angemessen (bis zur rechtskräftigen Scheidung). Nachehelicher Unterhalt wird eh neu verhandelt.
In Beispielen wie #9 wird es nie ein WIR geben, da würde ich mich für diverse Dienstleistungen bezahlen lassen oder auf solche Ehe ganz verzichten. Und lass Dich zum Pflichtanteil an die Ehefrau beraten, das Erbrecht ist nämlich auch neu gestaltet.
@1, in dem Fall kann man den Unterhalt verweigern, denn dann hat man nach § 1579 durchaus Chancen!
@21, das ist nicht so. Es gibt viele Paare, die sich friedlich trennen und scheiden lassen, oh wie ich diese beneide!
@23 "... die abzahlung des Hauses...", schau Dir die Kreditverträge an, wende Dich an einen Anwalt und an die Banken,
verkaufe, versteigere das Haus Ich verstehe nicht, dass da viele so daran hängen. Schon mal darüber nachgedacht, dass in neuer Umgebung (Wohnung) das Verarbeiten viel leichter fällt
und die (negativen) Erinnerungen minimiert werden.