@ 19 im Vorbeigehen
Sie hat sich für mich "geopfert", das ergibt mildernde Umstände, dafür werde ich jedenfalls plädieren. ;-)
@ all (sorry Smilla, das muss jetzt kurz sein ;-))
Das ist ja mal wieder ein lustiger Thread:
1. Möder ist man schon, wenn man jemandem im Schlafe erschlägt. Und dafür kann es GUTE Gründe geben. Wer es nciht glaubt, mal bitte den berühmten "Haustyrannen-Fall" des BGH nachlesen.
2. Zum Totschläger würde ich definitiv werden, wenn z.B. meine Tochter von jemandem sexuell mißbraucht und getötet werden würde. Der Typ ist fällig, da kann mir der Rechtsstaat mal gestohlen bleiben, denn es gibt menschliche Taten, für die bietet mir das StGB keine adäquate Sühne an. Jetzt bitte keine schlauen Vorträge halten, ich weiß, was das gesellschaftlich bedeutet und dass das mit "Zivilisation" wenig zu tun hat. Aber sein Kind so zu verlieren wäre gewiss noch "unzivilisierter"...
3. Rennt mir ein Kleinkind vors Auto, hab ich es (fast immer) fahrlässig getötet. Das kann sehr schnell gehen und hängt nur vom Glück ab. Siehe auch den Ministerpräsidenten von Thüringen!
4. Also ein Bankraub hat definitiv Charme. Würd ich sogar mitmachen. Egon Olsen hat mich schon als Knirps inspiriert ;-)))
5. Was heißt wirtschaftskriminell? JEDE Vergabe insb. (aber nicht nur) öffentlicher Aufträge gehört dazu. Man schaue sich dann weiter an, was die Kommission an Bußgeldern verhängt wegen kartellrechtswidriger Absprachen. Das kommt ja quasi ständig und überall vor!
6+7. Steuern werden auch von jedem zweiten hinterzogen. Schon die "Verlängerung" des Arbeitsweges um einen Kilometer für die Steuererklärung ist vorsätzliche oder fahrlässige Steuerhinterziehung. Eine andere Qualität hat hingegen das damit verbundene Fälschen von Urkunden, DAS ist nicht mehr lustig und offenbart eine hohe kriminelle Energie.
8. Naja, "leichte" Betrugsfälle hat man ja überall dort, wo z.B. Finanzdienstleistungen verkauft werden oder der Autohändler mir sagt, war nur ein Blechschaden, mir aber verschweigt, dass der "Blechschaden" 3000Euro Reparaturkosten verursacht hat. Oder ich gehe ins Restaurant und bestelle die Tomatensuppe, die angeblich "frisch" sei, in Wahrheit aber aus der Dose kommt. Wenns danach ginge, wäre die gesamte Gastronomie ein Haufen Krimineller ;-))
Körperverletzung? Entscheidend ist wohl: vorsätzlich oder fahrlässig. Ansonsten macht sich ja auch schon der Friseur strafbar, wenn er mir statt 3cm 6cm abschneidet. ;-))) Die Blutgrätsche beim Fußball ist ebenfalls Körperverletzung.
9. Mein Gott, wem wurde nicht schon mal der Führerschein entzogen? Da existiert eine super ausgebaute 3-spurige, schnurgerade Autobahn ohne irgendwelche Gefahrenherde und dann steht da ganz dreist ein "100"-Schild in der Gegend rum und man ist 50 km/h "zu schnell". Was soll das? Pure Abzocke!;-)))
10. Bitte mal Hand heben, wer als Kind nciht mal einen Lolli heimlich mitgenommen hat! Ansonsten: das geht natürlich gar nicht, auch nicht mit der Ausrede von Rousseau "Eigentum ist Diebstahl". ;-)
11. Schon das Ablassen der Luft aus einem Fahrradschlauch ist häufig Sachbeschädigung. Wer hat das zum Ärger des ungeliebten Lehrers nicht schon mal gemacht? Ok, strafmündig war man damals wohl noch nicht.
12. Leistungserschleichung? Übern Zaun gesprungen, um zum Konzert zu kommen ist § 265a StGB, haben aber wohl auch die meisten in ihrer Jugend schon mal gemacht.
13. Wenn man im ICE für sein teures Ticket nur einen gedrängelten Stehplatz bekommt, dann spielt man schon irgendwann mit dem Gedanken, das Ticket immer beim Schaffner zu kaufen ;-)))
Noch eine Kuriosität zum Thema sexueller Mißbrauch: Man stelle sich vor, ein junges Liebespaar, beide 13, sie aber ein paar Monate älter. Wenn sie nun an ihrem 14. Geburtstag von ihm mit etwas "nettem" überrascht wird, macht sie sich strafbar nach § 176 StGB und ginge nach Erwachsenemstrafrecht für 6 Monate in den Knast (keine Ahnung, was das anzuwendende Jugendstrafrecht vorsieht).
Ergo: GENAU hinsehen, welche Umstände zu einer Strafbarkeit geführt haben.