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  • #1

Welche Dinge sollte man in einem Ehevertrag (und wie) regeln?

Wenn man schon einen Ehevertrag abschließen möchte, welche anderen Dinge sollte man gleichzeitig damit festlegen? Was Kostest so ein Ehevertrag und muss man ggf. zu einem Notar?
 
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  • #2
[Mod.= Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass hier überwiegend Meinungen von Laien gepostet werden und dass hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte gegeben werden können und dürfen! - Wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt/Notar für Familienrecht!]
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Hallo FS,
frag einen auf Familienrecht spezialistierten Anwalt ggf einen Notar- Du hast hier eine komplexe juristische Frage, das Forum kann ohne vollständige Information der Vermögenslage von Dir und Deinem potentiellen Partner gar nix dazu sagen. Außerdem muss noch euer Alter - ob ihr schon Kinder habt, noch Kinder bekommen könnt, die weiteren Verwandtschaftsverhältnisse bekannt sein . Und selbst wenn du diese Informationen alle gibst ist hier nicht der richtige Raum für solche Informationen. Meine fachliche Kompetenz für diese Antwort: Ich bin Volljuristin.
 
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  • #3
Stimme @1 zu und dann beachte, dass auch Volljuristen mal was vergessen können. Wenn es um Geld geht, dann sorge dafür, dass für dich ein Titel drinsteht, sonst gehts dir wie mir. Unser Notar hat schlicht diesen Titel vergessen (sprich Pfändungsklausel) und ich durfte dann eine zweijährige sehr nervenaufreibende Klage mit allen Beweisen (nach 10 jahren) durchziehen. Den Notar konnte ich natürlich nicht mehr fragen, warum er das vergessen hat, war schon in Pension.
Lass am besten den Vertrag von 2 unabhängigen Juristen prüfen - traurig, dass man so reagieren muss, aber für die Zukunft ist das besser.
 
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  • #4
Faktisch ist es möglich, mit einem Ehevertrag alle Scheidungsfolgen auszuhebeln - also lass Dich gut beraten. Wichtig ist ab aber: mach vorher einen Vertrag über ein festes Honorar mit dem Anwalt, sonst kann es mächtig teuer werden - je nach Vermögenslage. Ich habe seinerzeit einen Fixbetrag ausgehandelt und wesentliche Teile des Vertrages selbst entworfen. Freunde haben einfach einen Anwalt machen lassen (bei gleicher Vermögenslage wie ich) und dann das 10fache gezahlt.
 
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  • #5
@3
Fakt ist aber auch, dass so gut wie jeder Ehevertrag wiederum auch ausgehebelt werden kann!
Wenn eine Frau z.B. aufgrund eines Ehevertrages zum Sozialfall werden könnte uns somit dem Staat auf der Tasche liegen würde - ruckzuck stellt da irgend ein Richter Sittenwidrigkeit fest! ;-)
Also --> ein Ehevertrag ist im Zweifel nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben wurde!
 
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  • #6
@4: Ein Ehevertrag kann irgendwie immer angefochten werden - Frauen sind die Spezialisten, erst JA dazu sagen und dann trotzdem den Göttergatten ausnehmen, weil irgendwo eine Sittenwidrigkeit festgestellt werden - zum Wohl der Frau! Also genau überlegen, im Zweifel erst garnicht heiraten! Denn Verlass ist auf den Anderen und sein WORT nie, insbesondere bei einer unschönen Trennung nicht.
 
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  • #7
@5 Oh Mann, du hast aber eine Meinung über Frauen! Ich bin eine und würde einen Ehevertrag unterschreiben und somit meine ruhe haben wollen! Was ist aus der Gesellschaft geworden?

Lieber Fs, bitte informiere dich beim Gericht, einem Anwalt oder einem Notar. Ich kann dir nicht helfen, ich wünsche dir viel Glück und eine schöne Hochzeit. w
 
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  • #8
@2 was ist eine Pfändungsklausel?
@3 Mir hat jeder etwas anderes erzählt: der eine war Notar und Rechtsanwalt und wollte beides machen, Ein anderer "nur" Rechtsanwalt meint das muss man getrennt machen, der eine wollte nur nach Stunden abrechnen, jedoch keine eingrenzungen/ Limits nennen, ein anderer wollte nach Vermögen abrechnen (die genaue Herkunft der Zahlen war jedoch sogut wie allen egal, sinngem. geschätzter Marktwert usw.) ... ich weiß im Moment nicht so recht was so etwas kosten kann und ob es nicht jeder halbwegs gute Anwalt/Notar auch tut, zumal ja Verträge im Zweifel immer angefochten werden können.
 
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  • #9
@6 - ich bin eine Frau und musste leider bei Bekannten miterleben, wie sich trennende Frauen plötzlich zu geldgeilen Schlampen entwickelten, als der Anwalt erwähnte, das dieses oder jenes angefochten werden kann. Und diese Frauen sind wahrhaftig nicht arm aus der Ehe gegangen - es war sogar so, sie behielt das Haus und er zog zur Miete in die 2-Zimmer-Whg. Und trotzdem, dann gehen genau diese Frauen über Leichen - die Männer interessieren da nicht im Geringsten.
 
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  • #10
Für mich steht fest: Wer einen Ehevertrag machen möchte ist besser beraten erst gar nicht zu heiraten, ich würde unter solchen Umständen niemals heiraten wollen! m/46
 
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  • #11
@9
Unsinnige Aussage!
Auch wenn du heiratest und keinen Ehevetrag machst, hast du trotzdem einen Ehevetrag!
Nämlich den staatlich vorgefertigten!
Und ob dieser Vertrag den berechtigten Interessensausgleich beider Parteinen berücksichtigt zweifle ich heutzutage ganz ernsthaft an!
Ich kenne da sehr,sehr viel Geschiedene welche mittlerweile äusserst negativ über den ''staatlichen Standardvertrag'' denken! ;-)
Siehst du dann vielleicht auch anders, wenn du von 900 Euro (...oder sind es mehr?) Pfändungsfreibetrag leben musst!
 
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  • #12
Ein Ehevertrag kann nach § 1410 BGB nur bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu Protokoll eines Notars geschlossen werden. Assessor jur. Justiziar
 
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  • #13
@9: #10 hat es genau richtig geschrieben, wenn du keinen eigenen Ehevertrag aufsetzt bekommst du den Standardvertrag vom Staat vorgesetzt der nicht das beste für dich oder deine Frau will sondern das beste für den Staat.
Du kannst dich also entscheiden ob du das beste für den Staat machen willst oder das beste für euch beide und da würde ich sagen das Menschen die sich darüber keine eigenen Gedanken machen wollen eher diejenigen sind die lieber erst gar nicht heiraten sollten wenn es ihnen nicht mal wichtig genug ist um das zu tun.
 
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  • #14
Eigenartig,daß hier bei gerade dieser Frage so wenige Frauen Posten-wo sie sich doch immer soo benachteiligt fühlen!Die Lebenslage scheint wohl doch nicht so unangenehm zu sein,wie man ohne Ehevertrag nach Scheidung als Frau da steht.

m48
 
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