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Gast
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- #31
Was passiert erbrechtlich, wenn ein Ehepartner stirbt und es existiert ein Ehevertrag und kein Testament? Das gesetzliche Erbfolge würde doch immer noch greifen? Ich frage mich, ob die Menschen, die für Gütertrennung plädieren, zwangsläufig auch nicht wollen, dass ihr verwitweter Ehepartner nichts erbt. Dann würde ich mir vorkommen, als ob man mich nur als Begleitung für ein Leben in Zweisamkeit braucht.
Komplexer wird das Ganze, wenn Kinder aus Vorehen da sind. Die Jungen sind meist schon ziemlich raffgierig, aufs Erbe von der Ex aufgehetzt usw. (verkrachte Existenzen). Wenn z.B. der aktuelle Ehepartner noch Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe zahlen muss, zahlt der neue Ehepartner im Prinzip auch für diese Kinder mit, denn für die neuen Kinder bleibt weniger Geld übrig, als wenn keine Vor-Kinder existieren.
Geld regiert die Welt. Ich denke, da muss man jede Beziehung/Ehe und das dazugehörige sozial-familiäre und finanzielle Netz individuell betrachten wie bei einer persönlichen Finanzanalyse. Äußerst unromantisch und liebestötend. Ich hatte früher immer gedacht, das ist typisch deutsch und egoistisch, dass zwei Liebende sich ihren Liebesbeweis mit so einem Ehevertrag zunichte machen... Aber wenn Vermögen(sunterschied) vorhanden ist, dann geht das wohl nicht anders.
Komplexer wird das Ganze, wenn Kinder aus Vorehen da sind. Die Jungen sind meist schon ziemlich raffgierig, aufs Erbe von der Ex aufgehetzt usw. (verkrachte Existenzen). Wenn z.B. der aktuelle Ehepartner noch Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe zahlen muss, zahlt der neue Ehepartner im Prinzip auch für diese Kinder mit, denn für die neuen Kinder bleibt weniger Geld übrig, als wenn keine Vor-Kinder existieren.
Geld regiert die Welt. Ich denke, da muss man jede Beziehung/Ehe und das dazugehörige sozial-familiäre und finanzielle Netz individuell betrachten wie bei einer persönlichen Finanzanalyse. Äußerst unromantisch und liebestötend. Ich hatte früher immer gedacht, das ist typisch deutsch und egoistisch, dass zwei Liebende sich ihren Liebesbeweis mit so einem Ehevertrag zunichte machen... Aber wenn Vermögen(sunterschied) vorhanden ist, dann geht das wohl nicht anders.