Man muss hier deutlich sagen, dass es nicht der Vater des Kindes ist, sondern nur
der Erzeuger (auch wenn das jetzt schlimm klingen mag).
Er besitzt vom Gesetzgeber her weniger Rechte als ein Mann, der mit der Mutter
verheiratet war. Er wird sich nicht viel 'erstreiten' können. Da sind die deutschen Gerichte
leider sehr eindeutig. Es gibt zwar in den letzten Jahren einen positiven Trend zu mehr
Rechte für Erzeuger, aber es ist noch immer deutlich weniger als der 'Vater'.
Aus dem eigenen Bauchgefühl oder aus der Vernunft heraus, würde ich es sehr begrüßen,
wenn der Erzeuger für sein Kind kämpft. Bei Frauen, müsste soetwas doch besser
ankommen als sich sang- und klanglos zu verabschieden - wie es ja doch viele schwarze
Schafe machen.
Aus der Perspektive der Mutter würde ich hingegen sagen, dass bei dieser Entfernung ein
geteiltes Sorgerecht kein guter Weg ist. Bei einer einvernehmlichen, freundschaftlichen
Trennung sollte stattdessen offen kommuniziert und sich dann zum Wohle des
Kindes geeinigt werden.
Hier spreche ich von einer außergerichtlichen Einigung, die das Besuchsrecht regelt, aber
nicht davon, ob das Kind auf Schule A oder B geht, ob es Christ, Muslim, Jude oder Atheist
wird. In vielen Fällen werden die Werte von der Betreuungsperson (hier wahrscheinlich die
Mutter) und von der Gesellschaft (KiGa, Schule, Medien, etc.) an das Kind weiter gegeben.
Der Vater wird auch auf Grund der Distanz da nicht viel beitragen können.