Mir erscheint der Zeitraum von 2-3 Wochen Urlaub so kurz, dass er nicht unter die Regelung fallen wird, aufgrund eines längeren Aufenthalts beim Umgangsberechtigten den Unterhalt zu kürzen. Bedenke, dass der normale Umgang, also Wochenenden und einschließlich der üblichen Urlaubsanteile beim Umgangsberechtigten, bereits in der Unterhaltsberechnung Berücksichtigung gefunden hat, also geradezu vorausgesetzt wird.
Bedenke ferner, dass der Großteil der Unterhaltskosten nicht gerade Essen und Wäsche betrifft, sondern unveränderliche Beträge für Miete, Kleidung, Fahrtkosten etc.
http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/07/10/kuerzung-unterhalt-wenn-kind-bei-dem-umgangsberechtigten/
daraus zitiert: "wenn sich das Kind während der Ferien über den üblichen Zeitraum hinaus beim Umgangsberechtigten aufhält" -- das dürften deutlich MEHR als 3 Wochen sein, wenn man davon ausgeht, dass es der Regelfall sein wird, die Hälfte des Jahresurlaubs mit dem Kind zu verbringen.
Versuche vielleicht, Dich gütlich mit der Unterhaltsberechtigten zu einigen, zum Beispiel, dass sie Dir Euro 150,00 für das Essen und Trinken des Kindes gibt.