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Gast
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- #1
Kindesunterhalt einklagen - Hat das schonmal jemand gemacht?
Da in einem Paralelthread gesagt wird, man solle den Kindesunterhalt einklagen, möchte ich hier diese Frage stellen. Hat das schonmal jemand gemacht?
Ich habe beim Jugendamt zwar angegeben, dass mein Ex-Mann keinen Unterhalt zahlt und entsprechend erstmal Unterhaltsvorschuss erhalten. Jugendamt kümmerte sich darum, dass er Gehaltsabrechnungen einreichte. Da sein Einkommen sehr gering war, bekamen die Kinder weiter Unterhaltsvorschuss. Dann arbeitslos, dann Harz IV also Unterhaltsvorschuss bis auf ein Jahr, wo er gearbeitet hat und annähernd den Mindestunterhalt zahlen konnte. Nun ist meine Tochter 12 und es gibt nichts mehr. Mein Ex-Mann mal wieder auf Harz IV lebend, wieder keine Kohle in der Tasche, so dass eben kein Unterhalt kommt. Jungendamt tritt ihm zwar auf die Füße, aber das gestaltet sich schwierig, da er sich auch dort selten meldet. Das Jugendamt rät mir nun Strafanzeige gegen Ihn zu stellen (wegen unterlassener Unterhaltszahlungen). Dann müßte er 40 Bewerbungen in der Woche schreiben und das in ganz Deutschland. Tut er das nicht, kann er bis zu drei Jahren in den Knast gehen.
Ich habe aus verschiedenen Gründen keine Strafanzeige gestellt.
1. will ich meinen Ex-Mann nicht verklagen - wir sind 5 Jahre getrennt 3 davon geschieden und ich habe keine Lust jetzt einen "Rosenkrieg" anzufangen
2. was nutzt den Kindern der Vater, wenn er zwar eine Arbeit hätte, aber am anderen Ende von Deutschland?
3. Was würde man den Kindern erzählen, wenn er wirklich in den Knast müßte?
Das kann doch alles nicht gut sein für die Kinder? Aber auf der anderen Seite regt es mich tierisch auf, dass ich neben den Kindern noch zwei Jobs mache und er zu Hause Eier schaukelt oder evtl. sogar schwarz arbeiten geht (denn für Harz IV hat er irgendwie sehr viel Geld für Kino etc.) Und schlimm ist auch, dass mein Sohn meint, dass es toll ist, arbeitslos zu sein, weil man ja nichts machen muss... *grrr*
Ich habe beim Jugendamt zwar angegeben, dass mein Ex-Mann keinen Unterhalt zahlt und entsprechend erstmal Unterhaltsvorschuss erhalten. Jugendamt kümmerte sich darum, dass er Gehaltsabrechnungen einreichte. Da sein Einkommen sehr gering war, bekamen die Kinder weiter Unterhaltsvorschuss. Dann arbeitslos, dann Harz IV also Unterhaltsvorschuss bis auf ein Jahr, wo er gearbeitet hat und annähernd den Mindestunterhalt zahlen konnte. Nun ist meine Tochter 12 und es gibt nichts mehr. Mein Ex-Mann mal wieder auf Harz IV lebend, wieder keine Kohle in der Tasche, so dass eben kein Unterhalt kommt. Jungendamt tritt ihm zwar auf die Füße, aber das gestaltet sich schwierig, da er sich auch dort selten meldet. Das Jugendamt rät mir nun Strafanzeige gegen Ihn zu stellen (wegen unterlassener Unterhaltszahlungen). Dann müßte er 40 Bewerbungen in der Woche schreiben und das in ganz Deutschland. Tut er das nicht, kann er bis zu drei Jahren in den Knast gehen.
Ich habe aus verschiedenen Gründen keine Strafanzeige gestellt.
1. will ich meinen Ex-Mann nicht verklagen - wir sind 5 Jahre getrennt 3 davon geschieden und ich habe keine Lust jetzt einen "Rosenkrieg" anzufangen
2. was nutzt den Kindern der Vater, wenn er zwar eine Arbeit hätte, aber am anderen Ende von Deutschland?
3. Was würde man den Kindern erzählen, wenn er wirklich in den Knast müßte?
Das kann doch alles nicht gut sein für die Kinder? Aber auf der anderen Seite regt es mich tierisch auf, dass ich neben den Kindern noch zwei Jobs mache und er zu Hause Eier schaukelt oder evtl. sogar schwarz arbeiten geht (denn für Harz IV hat er irgendwie sehr viel Geld für Kino etc.) Und schlimm ist auch, dass mein Sohn meint, dass es toll ist, arbeitslos zu sein, weil man ja nichts machen muss... *grrr*