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  • #1

Kindesunterhalt einklagen - Hat das schonmal jemand gemacht?

Da in einem Paralelthread gesagt wird, man solle den Kindesunterhalt einklagen, möchte ich hier diese Frage stellen. Hat das schonmal jemand gemacht?
Ich habe beim Jugendamt zwar angegeben, dass mein Ex-Mann keinen Unterhalt zahlt und entsprechend erstmal Unterhaltsvorschuss erhalten. Jugendamt kümmerte sich darum, dass er Gehaltsabrechnungen einreichte. Da sein Einkommen sehr gering war, bekamen die Kinder weiter Unterhaltsvorschuss. Dann arbeitslos, dann Harz IV also Unterhaltsvorschuss bis auf ein Jahr, wo er gearbeitet hat und annähernd den Mindestunterhalt zahlen konnte. Nun ist meine Tochter 12 und es gibt nichts mehr. Mein Ex-Mann mal wieder auf Harz IV lebend, wieder keine Kohle in der Tasche, so dass eben kein Unterhalt kommt. Jungendamt tritt ihm zwar auf die Füße, aber das gestaltet sich schwierig, da er sich auch dort selten meldet. Das Jugendamt rät mir nun Strafanzeige gegen Ihn zu stellen (wegen unterlassener Unterhaltszahlungen). Dann müßte er 40 Bewerbungen in der Woche schreiben und das in ganz Deutschland. Tut er das nicht, kann er bis zu drei Jahren in den Knast gehen.
Ich habe aus verschiedenen Gründen keine Strafanzeige gestellt.
1. will ich meinen Ex-Mann nicht verklagen - wir sind 5 Jahre getrennt 3 davon geschieden und ich habe keine Lust jetzt einen "Rosenkrieg" anzufangen
2. was nutzt den Kindern der Vater, wenn er zwar eine Arbeit hätte, aber am anderen Ende von Deutschland?
3. Was würde man den Kindern erzählen, wenn er wirklich in den Knast müßte?
Das kann doch alles nicht gut sein für die Kinder? Aber auf der anderen Seite regt es mich tierisch auf, dass ich neben den Kindern noch zwei Jobs mache und er zu Hause Eier schaukelt oder evtl. sogar schwarz arbeiten geht (denn für Harz IV hat er irgendwie sehr viel Geld für Kino etc.) Und schlimm ist auch, dass mein Sohn meint, dass es toll ist, arbeitslos zu sein, weil man ja nichts machen muss... *grrr*
 
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  • #2
[Mod.= Wie immer - weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass verlßliche und eindeutige Hilfe, Tipps und Auskünfte nur über die entsprechenden rechtöichen Stellen und/oder Fachanwälte zu bekommen sind. Wenden Sie sich an diese!]
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Erfolgreich einklagen kannst Du den Unterhalt nur, wenn er entsprechend Geld hat. Wenn er H4 bezieht, dürfte da einfach nicht viel zu holen sein.

Das Problem bei Dir ist nicht, dass er nicht zahlt, sondern dass er nicht zahlen kann.

Das Arbeitsamt verlangt bei H4 ja auch schon eine bestimmte Mindestanzahl von Bewerbungen von ihm, dazu muss er regelmäßig in Vollzeit an mehr oder weniger sinnvollen "Maßnahmen" teilnehmen, von Zeit zu Zeit wird man ihm wohl einen 1€ - Job "aufdrücken".

Grundsätzlich machen auch die Arbeitsämter seit einiger Zeit erheblichen Druck.

Ob es da wirklich so viel bringt, noch mehr Bewerbungen zu schreiben? Und 40 Stück in der Woche? Wie schreibt man denn 40 Bewerbungen in der Woche ohne Qualitätsverlust? Geht denn das überhaupt?

Wenn ich da an meine Bewerbungszeiten denke, da habe ich für eine zielgerichtete, auf die Stelle und das Unternehmen ausgerichtete Bewerbung 1, in "schwierigen" Fällen sogar bis zu 3 Tagen gebraucht.

Was hat er denn eigentlich studiert oder gelernt? Hätte er denn theoretisch in seinem Beruf gewisse Chancen?

Und wenn ja, warum nutzt er die nicht? Ist er evtl. depressiv, oder sonst krank?
 
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  • #3
Übrigens, wenn er 3 Jahre ins Gefängnis muß, dann kann er doch auch nicht zahlen?!

Wenn er H4 bezieht, dann hat er kein Geld. Aber er müßte doch recht viel Zeit haben? Wäre es dann nicht viel sinnvoller, ihn in die Kinderbetreuung mit einzubinden?

Hat er auch Sorgerecht? Wer bringt Eure Kinder zum Zahnarzt? Wer holt sie vom Kindergeburtstag ab? Wer bringt die Tochter zur Reitstunde, wer Euren Sohn zum Sport? Wer repariert die Fahrräder Eurer Kinder?

Diese ganzen Gänge bleiben doch jetzt wohl an Dir hängen. Wäre es nicht viel hilfreicher, wenn er Dich dabei entlasten würde, statt hinter schwedischen Gardinen zu sitzen?

Wenn er momentan Zeit statt Geld hat, so sollte er eben das einbringen.

Die Idee, ihren Ex hinter Gitter zu bringen, mag für eine Exfrau natürlich verführerisch sein. Aber Du hast wenig davon.

Und wie Du das Deinen Kindern erklären wolltest, ist mir auch nicht ganz klar.
 
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  • #4
Mir fällt auf:

... Jugendamt kümmerte sich darum, dass er Gehaltsabrechnungen einreichte. Da sein Einkommen sehr gering war, bekamen die Kinder weiter Unterhaltsvorschuss. ...

.... Mein Ex-Mann mal wieder auf Harz IV lebend, wieder keine Kohle in der Tasche, so dass eben kein Unterhalt kommt...

Wenn er damals schon so wenig verdient hat, dass das Jugendamt zahlte, obwohl er arbeitete, wird es Dir wahrscheinlich gar nichts nützen, wenn er arbeitet. Du bekämest ja nur Geld, wenn er mehr als den Selbstbehalt verdient.

Seine Verdienstmöglichkeiten scheinen generell gering zu sein.

Das kostet Dich nur Energie und wahrscheinlich sogar noch (wenn auch nicht viel) Geld, wird aber nicht viel bringen.

Mein Tipp: Lasse es. Versuche lieber, ihn bei der Kinderbetreuung heranzuziehen.
 
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  • #5
Hier die Fragestellerin:
zum Teil wurde ich hier echt falsch verstanden.
Nein, ich will meinen Ex-Mann mit Sicherheit nicht hinter schwedische Gardinen bringen, ich las nur in einen Nebenthread, dass viele schrieben, ja Du musst natürlich den Unterhalt für Deine Kinder einklagen. Und dadurch kam für mich die Frage auf, ob das wirklich Leute machen? Sobald man den Unterhalt einklagt, kann es nämlich sein, dass der Mensch hinter schwedischen Gardinen verschwindet, wenn er nicht das tut, was verlangt wird.

[Mod.= gelöscht. Das hat nichts mehr mit der Frage nach Unterhaltsklage zu tun!]
 
  • #6
Verklag ihn. Es soll sich diese Sorgen machen, nicht Du. Du übernimmst die Verantwortung für ihn, dabei ist es SEIN Problem, ob es gut ist für die Kinder, wenn er am anderen Ende von Deutschland wäre. Unabhängig von dieser Fage, ich meine, Du solltest ihn zwingen, darüber nachzudenken. Verklag ihn, morgen früh! Du lädst Dir seine Verantwortung auf und er erpresst Dich mit dem angeblichen Kindeswohl. Wenn es ihn interessieren würde, hätte er schon längst was unternommen. Allein die Tatsache, dass er wohl Geld auf dem Konto hat, sollte Dir reichen. HOL ES DIR! Es gehört Deinen Kindern. Wie das geht, kann Dir jeder Anwalt sagen. Und im Knast sitzt er deshalb noch lange nicht. Aber verklagt ihn, unbedingt. Was würdest Du deinen Kindern später mal sagen, wenn sie Dich fragen, was Du getan hast? "Naja, ich hab halt keine Lust gehabt, ihm ans Schienbein zu treten für Euch..."??? Und zu den Kosten: da gibt es für die Kinder Prozesskostenbeihilfe. Macht der Anwalt für Dich/sie.
 
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  • #7
Hier mein Beitrag nur damit Du siehst, dass Du nicht allein so dastehst:

Mein Sohn ist nun 16 Jahre alt geworden. Der Vater hat in den ersten beiden Jahren sein Abitur nachgeholt, dann Praktikum gemacht, anschließend studiert, diesen STudiengang nicht abgeschlossen, dann wieder studiert, wieder nicht abgeschlossen und dann hat er ca. ein Jahr lang "zeitweise" gejobbt, wo er wenig verdiente, und dann, so und jetzt kommt es....von der Arbeitsgemeinschaft seiner Stadt eine Umschulung finanziert bekommen für 3 Jahre + Lebensunterhalt auf Harz4 Nievau...

Ich habe dann eingefordert, dass er doch neben seiner Ausbildung noch am WE kellnern gehen könne um für den Sohn (nicht für mich) zumindest ein bisschen Untehalt bezahlen könne. Dies darf er laut dem Jugendamt meiner STadt angeblich nicht, da sonst diese Umschulung "in GEfahr" kommen könne

Und um seinen Sohn kümmert er sich Null.

Ich habe 3 Jobs, eine halbe Stelle, einen 400,-E Job und eine Stelle auf Honorarbasis.

Vom Jugendamt meiner STadt wurde mir gesagt: "wir sind Beamte und werden nicht nach Erfolg bezahlt"

Einen Unterhaltstitel habe ich, nur nützt es mir gar nichts.
 
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  • #8
Hallo FS,

VERKLAG IHN!!!
Du hast keine andere Möglichkeit um Unterhaltsunwillige Väter zu disziplinieren!!

Ich habe stets - mehrmals - den Unterhalt für meine Tochter eingeklagt.

Ein nerven- und zeitraubendes Verfahren. Aber ich war häufig erfolgreich. Jedes Mal, kurz bevor die Handschellen klickten, zahlte er plötzlich! Er hatte im Laufe der Zeit kapiert, dass es bei Unterhaltspflichtverletzung für mich kein Pardon gibt.

Wenn er wirklich in den Knast müsste, erzählst du deinen Kindern die WAHRHEIT, dem Alter der Kinder entsprechend formuliert, in jedem Fall wahrhaftig bleiben. Keine Lügen, keine Schönrederei! Deine Kinder werden sich im späteren Erwachsenenalter ihr eigenes Bild vom Vater machen. Dies ist gewiss. Dein EX ist kein Vorbild für heranwachsende Kinder. Ich würde einen derartigen gewissenlosen Menschen von meinen Kindern ferhalten!
Dein Sohn hat bereits jetzt schon verstanden, wie vorteilhaft es sein kann sich auf Kosten anderer ein bequemes Leben zu machen! Wehre den Anfängen, falls es nicht schon zu spät ist.
Ich werde nie begreifen weshalb Mütter den bequemen Weg gehen, sogar noch die Mitleidstour bemühen ( angeblich zum Wohle der Kinder!) und gleichzeitig wutentbrannt jammern!
Da mag ich nur eines empfehlen: HANDELN statt JAMMERN
 
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  • #9
Verklag ihn! Er ist eine faule Socke, der bestimmt genau weiß, wie man um Unterhaltszahlungen herumkommt. Ganz sicher wird er sich nicht bemühen, da er weiß, dass dann ein Teil seines Gehalts für seine Kinder draufgeht. Also wozu noch arbeiten?
Eine Klage kann helfen, ihm einen heftigen Tritt in den Hintern zu verpassen und sich ernsthaft nach einem ordentlichen Job umzusehen. Wenn er die Wahl zwischen Knast und Arbeitssuche hat, wird er vielleicht seinen faulen Hintern hochbekommen.
 
  • #10
Übrigens, wenn er 3 Jahre ins Gefängnis muß, dann kann er doch auch nicht zahlen?!

Wenn er H4 bezieht, dann hat er kein Geld. Aber er müßte doch recht viel Zeit haben? Wäre es dann nicht viel sinnvoller, ihn in die Kinderbetreuung mit einzubinden?

Hat er auch Sorgerecht? Wer bringt Eure Kinder zum Zahnarzt? Wer holt sie vom Kindergeburtstag ab? Wer bringt die Tochter zur Reitstunde, wer Euren Sohn zum Sport? Wer repariert die Fahrräder Eurer Kinder?

Diese ganzen Gänge bleiben doch jetzt wohl an Dir hängen. Wäre es nicht viel hilfreicher, wenn er Dich dabei entlasten würde, statt hinter schwedischen Gardinen zu sitzen?

Wenn er momentan Zeit statt Geld hat, so sollte er eben das einbringen.

Die Idee, ihren Ex hinter Gitter zu bringen, mag für eine Exfrau natürlich verführerisch sein. Aber Du hast wenig davon.

Und wie Du das Deinen Kindern erklären wolltest, ist mir auch nicht ganz klar.

Das wäre vermutlich zu sinnvoll.
 
  • #11
Der Vater meiner Tochter hat nie bezahlt. Da er selbst seit ich ihn kenne, dem Staat auf der Tasche liegt, natürlich in unserer gemeinsamen Zeit mir, habe ich nie versucht, iregnedwas einzuklagen.
Einem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen.
Dein Ex wird niemals dauerhaft soviel verdienen, daß sich für dich da was lohnen könnte.

Meine Freundin hat zwei Kinder mit einem Mann, der als Kellner arbeitet und auch nix bezahlt. Sie hat geklagt und gewonnen ( was auch sonst ). Den Titel kann sie sich jetzt als Deko auf's Klo hängen, denn als Kellner setzt sich sein Einkommen aus dem sichtbaren, d.h. dem Unterhalt zugrundeliegenden Gehalt ( wenig ) und den Trinkgeldern ( auch wenig, aber immerhin etwa die gleiche Summe wie das Gehalt ) zusammen. Sein Existenzminimum darf er behalten, sie bekommt nix.
 
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  • #12

Die Fragestellerin:

Ich habe versucht, meinen Ex-Mann mehr mit einzubinden. Aber zum einen können sich die Kinder und auch ich mich nicht darauf verlassen, dass er die Kids wirklich pünktlich irgendwohin bringt oder abholt. Zum anderen ist es häufiger vorgekommen, dass ich nach Absprache mit den Kids vor seiner Tür stand, weil ich arbeiten mußte und er nicht auf machte, weil er am schlafen war. Sein Wecker schellte zwar und seine Türschelle auch, aber der hat einen so festen Schlaf, dass er davon nicht wach wird. So hatte ich 10 Minuten vor Arbeitsbeginn die Kids im Auto und mußte sehen, was ich mache (habe es Gott sei dank nur 5 Minuten zur Arbeit). Das ist dann hinten und vorne nur Aufregung und ich müßte ihn ständig an irgendwelche Termine erinnern etc. Das tu ich mir nicht an. Fahrräder repariert er, wenn es sein muss. Und er hat die Kids jeden Samstag auf Sonntag bei sich.
 
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  • #13
Hallo FS,

Ich werde nie begreifen weshalb Mütter den bequemen Weg gehen,
Da mag ich nur eines empfehlen: HANDELN statt JAMMERN


Hier die Fragestellerin:

Ja, es ist immer nur die Frage: Lohnt sich das? Einen sog. Titel hat er beim Jugendamt ja unterschrieben. Da läuft das ganze Geld ja wunderbar auf. Nur davon hat auch keiner was. Wenn ich jetzt klagen würde. wäre das Verhältnis zwischen ihm und mir noch angespannter, denn im Moment bin ja nur ich sauer, nicht er. Das würden die Kinder wieder mit bekommen und ich weiß, dass es sie auch schwer belasten würde. Genau wie mich. Weiß ehrlich nicht, ob ich die Nerven hätte, das noch neben zwei Jobs und zwei Kindern durchzustehen. Das würde mich doch auch sehr belasten. Dann haben die Kinder einen faulen Vater und eine arbeitende Mutter, die mit den Nerven am Ende ist. [ ]

Ich weiß, es gibt viele Leute, die machen sich über sowas gar keine Gedanken. Aber ich versuche immer das Für und Wider abzuwägen. Und zur Zeit denke ich, dass die Auswirkungen auf die Kinder schlimmer wären, als mit weniger Geld auszukommen. Wir schaffen es ja soeben über die Runden zu kommen. Klar, müßte ich nicht in Vorleistung treten, könnten wir uns sicher von meinem selbst verdienten Geld mal etwas mehr gönnen.
 
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  • #14
Hallo FS,

VERKLAG IHN!!!
Du hast keine andere Möglichkeit um Unterhaltsunwillige Väter zu disziplinieren!!

Du hast das Problem nicht verstanden. Es geht ja nicht darum, dass er unterhaltsunwillig wäre, sondern darum, dass er unterhaltsunfähig ist.

Wer H4 erhält, kann keinen Unterhalt leisten. H4 ist das absolute Existenzminimum, in Wirklichkeit wohl sogar etwas weniger.

Wenn schlicht kein Geld da ist, kannst Du klagen, bis Du schwarz wirst. Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen. Der Titel kostet Dich Zeit, Geld und Nerven, und im Endeffekt kannst Du ihn Dir an die Wand hängen.

Nein, sinnvoller wäre ein Vorgehen nach Management-Gesichtspunkten: Die vorhandene Ressource ist Zeit, nicht Geld. Also wäre es doch erst einmal sinnvoll, diese Ressource zu nutzen, sprich, ihn bei der Betreuung seiner beiden Kinder mit einzusetzen.
 
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  • #15
Der Vater hat ......von der Arbeitsgemeinschaft seiner Stadt eine Umschulung finanziert bekommen für 3 Jahre + Lebensunterhalt auf Harz4 Nievau...

Ich habe dann eingefordert, dass er doch neben seiner Ausbildung noch am WE kellnern gehen könne um für den Sohn (nicht für mich) zumindest ein bisschen Untehalt bezahlen könne. ..

Einen Unterhaltstitel habe ich, nur nützt es mir gar nichts.

Wenn er mit H4 neben seiner Ausbildung am WE kellnern ginge, würde ihm der Verdienst abgezogen. Er hätte das Geld also gar nicht!

Prinzipiell wird bei H4 alles, was an Vermögen vorhanden ist, angerechnet. Dasselbe gilt für einen erzielten Nebenverdienst. Das, was da an Freibeträgen vorhanden ist, ist sehr gering und wird wohl in der Regel schon für die Mehrkosten bei der Arbeit `draufgehen.

Auch die Vorstellung von Nr. 5 "...dass er wohl Geld auf dem Konto hat, ..." ist naiv. Solange er " Geld auf dem Konto" hätte, würde er kein H4 erhalten.
 
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  • #16
Die Fragestellerin:

Ich habe versucht, meinen Ex-Mann mehr mit einzubinden. Aber zum einen können sich die Kinder und auch ich mich nicht darauf verlassen, dass er die Kids wirklich pünktlich irgendwohin bringt oder abholt. Zum anderen ist es häufiger vorgekommen, dass ich nach Absprache mit den Kids vor seiner Tür stand, weil ich arbeiten mußte und er nicht auf machte, weil er am schlafen war. Sein Wecker schellte zwar und seine Türschelle auch, aber der hat einen so festen Schlaf, dass er davon nicht wach wird. So hatte ich 10 Minuten vor Arbeitsbeginn die Kids im Auto und mußte sehen, was ich mache (habe es Gott sei dank nur 5 Minuten zur Arbeit). Das ist dann hinten und vorne nur Aufregung und ich müßte ihn ständig an irgendwelche Termine erinnern etc. ...

Liebe Fs, wie ist denn Dein Verhältnis zu ihm? Könnt Ihr normal miteinander reden, ohne Streit und Vorwürfe? Was sagt er zu den vergessenen Terminen?

Das mit dem festen Schlaf, dem Wecker, den er nicht hört, den Terminen, die er vergißt, könnte auch ein Hinweis auf Depressionen sein. Darunter leiden sehr viele H4-Empfänger, und die Trennung/Scheidung hinterläßt ja auch immer Folgen.

Wie dem auch sei. Was er hat ist Zeit. Und die sollte man nutzen. Das Zusammensein mit seinen Kindern kann für ihn eigentlich auch nicht schlecht sein. Wie ist es denn, wenn Du ihn anrufst, bevor Du morgens die Kids zu ihm bringst?

Und einen "hartnäckigeren, lauteren" Wecker sollte man doch eigentlich auch bekommen können.

Ihn an die Termine (mehrfach) zu erinnern, mag zwar erst einmal nervig sein, aber ich denke, dass es Dich unterm Strich trotzdem noch zeitlich entlasten könnte, oder ist es so schlimm mit ihm?

Zumal ich mir vorstellen könnte, dass es nach einiger Zeit auch besser klappen würde. So etwas ist ja auch eine Frage von Gewohnheit und Übung.
 
  • #17
Das Klagen wird sich nicht lohnen, da sein Verdienst nicht wesendlich über h4 liegen wird. Auf die Wahl des Kindsvaters sollte man eben vor der Zeugung achten und nicht hinterher, egal. Versuche ihn einzubinden wo es geht, löass ihn alles reparieren und im Grunde alles in "Naturalien" abzuarbeiten, mehr wird da nicht klappen und warum willst du dir die Kosten und den Stress antun wenn das eh nichts bringt
 
  • #18
Ich denke, man sollte trennen zwischen zivilrechtlich einklagen und strafrechtlicher Verfolgung; zivilrechtlich gilt es, sicherzustellen, daß die Ansprüche gerichtlich festgestellt und tituliert sind, d. h. daß sie vollstreckt werden können, ist geld da.

Neben dem Zivilrecht gibt es das Strafrecht, Strafrecht hat einen anderen Ansatz, wenn etwa A dem B sagt "Du Depp" dann ist das eine Beleidigung, wenn C den D verletzt, eine Körperverletzung, Entsprechend gibt es auch die Regelung des § 170 StGB.

§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


So bleibt zu klären, was das "Entziehen" im Sinne der strafrechtlichen Vorschrift bedeutet. Aber ob und was du tun kannst und solltest, würd ich mit einem Fachanwalt für Familienrecht klären, wenn du wenig verdienst, kriegst Beratungshilfe, d. h. Du brauchst nix zahlen. Ruf doch mal bei Deinem Amtsgericht und dort beim Familiengericht an zu welchem anwalt Du gehen kannst in diesem Fall.
 
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  • #19
Da hast du dir aber auch einen Loser als Vater deiner Kinder gesucht! Nun gut.

Man kann von hier schlecht einschätzen, ob dein Ex eher so der depressive Typ, wie eine Vorrednerin hier schon mutmaßte, der es tatsächlich nicht auf die Reihe kriegt, oder ob er eher der abgebrüht egoistische, verantwortungslose Typ ist, der dich bzw. SEINE Kinder womöglich noch finanziell hintergeht, indem er eigentlich schwarz arbeitet, mehr Geld hat, als er vorgibt, aber keinen Unterhalt zahlen will.

Wenn die Kinder jeden Samstag auf Sonntag bei ihm sind - immerhin!
Da das Verklagen wohl nichts bringen wird, versuche doch Folgendes:
Falls ihr noch halbwegs vernünftig miteinander reden könnt: Vielleicht ist es ja einen Versuch wert, nochmal an seine Verantwortung für SEINE Kinder zu appelieren. Sag ihm nochmal, dass du nicht allein das ganze Geld für die Kinder erarbeiten kannst UND dich zusätzlich überwiegend um sie kümmern. Wenn er tatsächlich aus Schwarzarbeit Geld verdient, dann muss er dir einfach etwas für den Kindesunterhalt geben. Ein bisschen wäre besser als gar nichts! Sonst wäre er echt ein Ar...! Vielleicht ist das "Wecker nicht gehört" auch gelogen gewesen, weil er gar nicht zu Hause, sondern jobben war ...

Falls in dieser Richtung nichts zu machen ist, musst du wirklich noch mal versuchen, ihn zu mehr Verlässlichkeit "zu erziehen", dass er die Kinder wenigstens noch öfter mal zuverlässig betreut.
Sorry, aber diese Eigenschaften werden sich bei ihm nicht erst jetzt gezeigt haben, sondern von Anfang an deutlich erkennbar gewesen sein! Wenn du dir so einen Typen als Vater für deine Kinder gewählt hast, musst du auch jetzt - zum Wohle der Kinder - den Vater ein bisschen nacherziehen!

@ alle Männer, die Frauen grundsätzlich der "eiskalten Männerabzockerei" bezichtigen:
Hier habt ihr mal ein Beispiel, wie es in der Realität eben auch oft genug vorkommt!

w42
 
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  • #20
Hallo @14:

Bei H4 wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Im Falle eines 400,-€ hohen monatlichen Einkommens beträgt der Selbstbehalt 160,-€. Das wär für mich mehr als gar nichts und 400,-€ sind doch für einen Kinderlosen schnell verdient.

Ich selbst habe während meines Studiums auch alle möglichen Jobs gemacht und war AE.

Meiner Meinung nach ist das einem getrennt lebenden Vater durchaus zuzumuten.
 
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  • #21
Kann mir jemand mal sagen, wieviel H4 man als Einzelperson bekommt und wie hoch der Selbstbehalt ist?
Das Jugendamt holt sich seinen Unterhaltsvorschuss ja zurück. Aber was ist, wenn der Mann auf Dauer auf H4-Niveau lebt und nix zu holen ist? Zahlt das der Steuerzahler letztendlich?
Wann wandert man in den Knast? Wenn man Geld hat und nicht zahlt oder auch wenn man kein Geld hat und nicht zahlen kann?
Man sollte sich den Vater seiner Kinder schon gründlicher aussuchen. Ich würde keinen potentiellen Gefängnisinsassen wollen, vor allem nicht für meine Kinder.
 
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  • #22
Als allein lebende Person bekommt man zur Zeit 364 Euro H4. Dazu kommt Geld für eine "angemessene" Wohnung (Miete). Dieser Betrag ist von Ort zu Ort verschieden hoch, weil die Mieten eben auch unterschiedlich hoch sind. Der Betrag wird von jeder Kommune selbst festgelegt (Höhe findet man im Internet). In Berlin z.B. gibt es für einen 1-Personen-Haushalt zur Zeit 378 Euro für die Miete.
Das sind also 742 Euro für eine allein lebende Person. Der Selbstbehalt für Kindesunterhalts-Pflichtige beträgt 950 Euro. H4 ist also so wenig, dass ein Mann auch die 160 Euro, die er abzugsfrei dazuverdienen dürfte, nicht für den Kindesunterhalt nehmen müsste. Kindesunterhalt muss er erst zahlen, wenn er mehr als 950 Euro im Monat hat.
Insofern ist bei einem Mann, der dauerhaft von H4 lebt und sogar noch einen 1-Euro-Job o.ä. macht, tatsächlich nichts zu holen.

Selbstverständlich kommt niemand ins Gefängnis, wenn er den Unterhalt für seine Kinder mangels Einkommen tatsächlich nicht zahlen kann!
Von jemandem, der unterhaltsberechtigte Kinder hat, wird aber per Gesetz verstärkt verlangt, sich um Erwerbsarbeit zu bemühen, damit er eben als Vater/Mutter seine Kinder selbst unterhält und nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen muss.
In wie weit das aber in der Praxis von Ämtern und Behörden kontrolliert und sanktioniert wird, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass ALLEN H4-Empfängern ziemlich stark Druck gemacht wird, irgend etwas zu arbeiten - egal, ob sie nur allein H4 beziehen, oder ob sie zusätzlich noch 8 Kinder haben, die sie nicht selbst ernähren können.
Ich weiß nicht, ob jemand in der Praxis tatsächlich eine Gefängnisstrafe bekommt, wenn er sich in den Augen der Behörden nicht ausreichend um Arbeit bemüht. Das wäre in sofern widersinnig, als dass der Gefängnisaufenthalt die Allgemeinheit noch viel mehr kostet, als der H4-Satz, und er ja im Gefängnis erst recht nicht gut auf Stellensuche gehen kann! ;-)

Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, d.h. von Steuergeldern, gibt es für ein Kind längstens 6 Jahre lang, wenn z.B. der Vater nicht zahlen kann. Diese Möglichkeit endet außerdem, wenn das Kind 12 Jahre ist. Kann er also von Geburt des Kindes an nicht zahlen, endet der Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind 6 ist. Kann er z.B. erst ab dem 8. Lebensjahr des Kindes nicht zahlen, endet der Unterhaltsvorschuss mit 12 Jahren, also, in dem Fall, nach 4 Jahren. Selbstverständlich versucht das Jugendamt, diesen Vorschuss vom Vater wiederzubekommen, sobald er später wieder Geld verdient. Es gelten aber immer die Selbstbehaltsgrenzen.

Vielleicht sollte die FS mal versuchen, ergänzend Sozialhilfe für die Kinder oder Wohngeld zu beantragen, wenn ihr Verdienst so niedrig ist. Oder hast du das schon versucht, FS?

w42
 
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  • #23
Vielleicht sollte die FS mal versuchen, ergänzend Sozialhilfe für die Kinder oder Wohngeld zu beantragen, wenn ihr Verdienst so niedrig ist. Oder hast du das schon versucht, FS?

w42

Das habe ich ganz am Anfang mal versucht, aber selbst damals, ohne meinen Nebenjob und mit noch weniger Stundenanzahl in meinem Hauptjob habe ich kein Wohngeld bekommen, weil ich zu viel verdiene.

Es ist nicht so, dass wir am Hungertuch nagen. Aber es reicht grade eben so, um das Haus abzubezahlen, ein vernünftiges Auto zu haben und für den regulären Lebensunterhalt reicht es auch. Das Problem ist, dass man nie was auf der Seite hat, wenn mal was kaputt ist. Nie mal ein paar Tage verreisten kann (ich meine nicht die Maldiven) und das alles, obwohl ich schon so viel arbeite neben den Kindern. Und ich sehe es einfach nicht ein, dass der faul zu Hause sitzt. Wüßte ich, er ginge nicht deshalb in den Knast, würde ich Strafanzeige stellen, damit er sich mehr um Arbeit bemüht und sei es nur 200,00 Euro die ich dann bekomme.
 
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  • #25
Hier nochmal #18 u. #21:

Liebe FS,

ok, ihr lebt also im eigenen Haus (das du noch abzahlst) und habt ein "vernünftiges" Auto ... dein Einkommen mit einem Teilzeit-Job liegt, trotz zwei Kinder, über Wohngeldberechtigung.
Ich verstehe dich durchaus, aber das ist dann doch deutlich entfernt von Sozialhilfe-Niveau! Und da hast du dann natürlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen, so ist das nun mal.

Ich stelle mir folgendes Bild bei euch vor:
Du lebst mit den Kindern in dem Haus, was ihr euch in eurer Beziehung gemeinsam angeschafft habt. Jetzt, nach der Trennung, lebt dein Exmann in einer Mietwohnung. In seinem Beruf würde er nicht "horrende" viel verdienen, sondern eher normal. Er sagt sich jetzt: Wenn ich arbeiten gehe, muss ich alles über 950 Euro an die Frau (Kindesunterhalt) abgeben. Sie zahlt davon schön das Haus ab, das MIR nicht mehr gehört, und hat irgendwann ein Haus. Ich muss, trotz Maloche, von 950 Euro leben, in einer Mietwohnung; an Eigenheim und große Sprünge ist für mich nicht mehr zu denken! Wofür also arbeiten gehen? Für die 200 Euro mehr als H4?

Ist es so ungefähr, liebe FS?
Wenn ja, kann ich deinen Ex irgendwo, aus neutraler Sicht, auch verstehen!

Da wären noch die Fragen: Wer hat sich getrennt? Und warum? usw.
Hat er zum Startkapital eine Summe in das Haus miteingebracht? Wenn ja, was ist damit nach der Trennung geworden?

Trotzdem verstehe ich auch dich! Es ist einfach seine Pflicht als anständiger Vater, zum Unterhalt für seine Kinder beizutragen! Du liegst ja schließlich nicht auf der faulen Haut, sondern gehst arbeiten und bist Alleinverdienerin für die Kinder!

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  • #26
Liebe 24

Das mein Ex-Mann denkt ich zahle das Haus von dem Unterhalt für die Kinder ab, das könnte vielleicht so sein. Aber Denken und Realität liegen da ein wenig weit auseinander. Da ich ja bis auf ein Jahr noch nie den MINDESTunterhalt für die Kinder bekommen habe, geht ja wohl das Geld und auch nochmal fast das doppelte von meinem Geld für die Kinder weg. Also zahle ich nicht das Haus mit dem Unterhaltsgeld ab, sondern bewirtschafte damit die Kinder und das Haus zahle ich von meinem Verdienst ab.

Ich kann schon verstehen, dass die Motivation zu arbeiten sicher nicht ganz groß ist, wenn man nur 200 Euro mehr hat. Aber würde er erstmal arbeiten, könnte er ja auch noch einen 400-Euro-Job machen, um dann insgesamt 600 Euro mehr zu haben. Er weiß, dass ich das nicht beim Jugendamt angegeben hätte, denn er hat auch schon oft in der Weihnachtszeit Weihnachtsbäume verkaut, wo sicher ein paar Tausend in seine Taschen gingen.
Und jetzt sagt bitte keiner, neben einer Vollzeitstelle noch zu arbeiten geht nicht. Ich kenne viele, die das tun und ich tue das ja auch. Habe eine Teilzeitstelle (eine Stunde pro Tag weniger als Vollzeit) und arbeite neben Kindern und Haus noch in einem 400,00 Euro Job, damit wir uns auch mal ein paar Tage Urlaub leisten konnten, oder wenn mal was kaputt ist, dieses ersetzen konnten. Dies fällt jetzt aber flach, wenn in einem halben Jahr auch der Unterhaltsvorschuss für d den kleinen wegfällt, weil ich dann komplett in Vorleistung treten kann.

Wer hat sich getrennt? - Er hat warm gewechselt! Warum? Hat er mir nie wirklich gesagt. Er sagte, weil ich zugenommen hätte, er hatte dann aber eine Freundin, die dicker war als ich.

Startkapital vom Haus: Er hat in einer Fertighausfirma gearbeitet und dadurch ein wenig und wirklich wenig Rabatt bekommen.
Wir wollten das Haus erst verkaufen, wären dann aber beide mit ca. 10.000 Euro minus hier raus gegangen und das wollte er nicht. Somit habe ich nach langem Überlegen dann das Haus behalten und er ist schuldenfrei raus gegangen. (Ich würde allerdings heute lieber in einer schönen Mietwohnung leben, wo nicht so viel Arbeit anfällt, aber verkaufen lohnt sich immer noch nicht. Würde immer noch nicht mit 0 hier raus gehen.

Was mich nervt ist, dass er sich seit über einem Jahr nur bei 9 Stellen beworben hat, weil er nur im Umkreis von 15 km sucht. Wenn ich wenigstens sehen würde, er tut richtig was und bekommt keine Arbeit, dann wäre ich sicher "ruhiger". Aber so sagt mir das Jugendamt, ich solle Strafanzeige stellen und versuche nun das Für und Wider abzuwägen. Ich weiß, dass er nicht soooo viel verdient. Er hat schon immer weniger verdient, aber ich bestehe ja auch gar nicht auf den Vollen Unterhalt. Aber wenigstens etwas. Wenn ich für beide zusammen wenigstens 250-300 Euro bekommen würde, wäre ich ja schon froh.
 
  • #27
Vergiß es einfach und seh zu, daß Du allein klar kommst. So ersparst Du Dir schlaflose Nächte, das sagt Dir eine Frau, die noch nie einen Cent Unterhalt von ihrem Ex erhalten hat.
 
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  • #28
Hallo,
bin seid 2,5 Jahren getrennt und seid einem 1/2 Jahr geschieden. Mein Exmann hat von Anfang an Ärger mit dem Kindesunterhalt gemacht. Habe 2 Töchter 15 und 8 Jahre alt. Habe frühzeitig eine Titilierung über das Jugendamt gefordert und bekommen. Trotzdem kürzte mein Ex eigenmächtig den titulierten Mindestunterhalt der Kinder. Bin dann (leider nach monatelengem) in die Gehaltspfändung gegenagen. Mitlerweile hat er sich krank schreiben lassen, ist in Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse gegengen und nun ist er in Kur. Drepressionen heist ja wohl, habe ich mehrmals gelesen heute Abend, die Krankheit der Väter, die für ihre eigenen Kinder keinen Unterhalt zahlen wollen. Kurz nach seiner Krankschreibung hat er mir schon mitgeteilt, dass er wohl länger krank sein würde und ich mir den Unterhaltstitel dann an die Wand nageln könne. Diese Männer haben die Bezeichnung Väter nicht verdient. Sorgen sich nicht und versorgen ihre eigenen Kinder nicht, die doch mal Wunschkinder waren. Beim Geld hört auch das Vater sein bei "solchen" Männern auf. Kennt das jemend so? Was macht ihr jetzt?
 
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  • #29
Bitte liebe Mütter fassen Sie zahlungsunwillige Väter nicht mit Samthandschuhen an!

Bei solchen Typen hilft tatsächlich nur eines: Strafanzeige mit den zwangsläufigen Folgen.
Was glaubt ihr wohl was dann passiert - plötzlich sind die "Herren" zu Geld gekommen und zahlen "freiwillig" Unterhalt, denn den Knast scheuen sie ja. Dieses Spiel muss häufig wiederholt werden, sofort Anzeige sobald der Unterhalt ausbleibt. Mürbe werden darf man allerdings nicht.

Liebe FS, deinen Kindern sagst du natürlich die Wahrheit, kindgerecht, ihrem Alter entsprechend. Du siehst bereits jetzt welch schlechtes Vorbild er deinen Kindern ist!

Sage den Kindern, dass der Papa ins Gefängnis muss weil er nicht arbeiten gehen will um für seine Kinder zu sorgen. Sage ihnen, dass Mama das auch tun muss, sage ihnen dass ausnahmslos alle Eltern für ihre Kinder sorgen müssen. Sage ihnen, dass es ein Verbrechen sei keinen Unterhalt für die Kinder zu bezahlen und darum die Papas die das nicht tun ins Gefängnis müssen. Keinesfalls darfst du die Kinder belügen.

Mit "Rosenkrieg" hat es aber auch gar nichts zu tun zahlungsunwillige Väter anzuzeigen!

Leider sind die meisten Mütter zu bequem um es zu tun und finden tausend Ausreden weshalb dies nicht machbar sein soll. Nun, wer den Rechtsweg scheut der sollte allerdings nicht jammern!
 
G

Gast

Gast
  • #30
Liebe Mütter - lassen Sie zahlende Väter aber auch nicht komplett ausbluten!

Väter die pünktlich zahlen, ihre Vaterrolle auch im Umgang mit dem Kind / den Kindern einnehmen und für das Kind da sind, DÜRFEN von geldgeilen Müttern aber nicht immer wieder ausgenommen und mit Anwälten oder vor Gericht vorgeführt werden - nur weil vielleicht irgendwo von Gesetzwegen noch eine Lücke ist, um ggf. noch mehr Geld auszupressen - immer unter dem Deckmäntelchen: 1. zum Wohl des Kindes (haha) und 2. Das steht mir doch zu! Da muss einfach mal Schluss sein!

Und liebe Mütter - lasst den Vätern auch den Kontakt zu den Kindern - lasst den Kindern den ebenso wichtigen Kontakt mit den Vätern. Wer als Mutter meint, die Weisheit allein zu haben und den Vater grundsätzlich nur als Zahlesel nutzt, aber sonst verhöhnt, ist aus meiner Sicht die Bezeichnung Mutter nicht wert.

w/42
 
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