1. Es ist lächerlich und die intellektuelle Bankrotterklärung, wenn man anstatt sinnvoller Argumente von Kastration, Handabhacken oder Steinigung spricht. Es geht hier um Strafen nach dem deutschen StGB, also Geldstrafen oder Gefängnis. Letzteres erscheint auch mir unangemessen, aber ersteres durchaus gangbar.
2. Niemand hier will Liebesentzug oder Sexentzug unter Strafe oder Werte wie Liebe oder Zuneigung erzwingen oder staatlich überprüfen. Bleibt doch mal ernsthaft bei der Sache.
3. Seriöserweise geht es darum zu erkennen, dass die Ehe unter anderem eine Komponente "Wirtschaftsgemeinschaft" hat, die anderen Wirtschaftsgemeinschaften wie GBR oder GmbH in ihren Auswirkungen in nichts nachsteht. Genau wie in solchen wirtschaftlichen Gesellschaftsformen könnte demzufolge auch in der Ehe Betrug und finanzieller Schaden verflgt werden. Durch die Ehe wird de factor ein Vertrag miteinander geschlossen, der natürlich auch in Deutschland theoretisch strafbewehrt sein könnte, ohne dass wir dadurch zivilisatorische oder juristische Errungenschaften aufgeben würden.
@#31: Nun, ich bin keine Juristin, aber soweit ich weiß, sind die möglichen Regelungen in einem ehevertrag eben durch die sogenannte Sittlichkeit begrenzt und die verhindert kurioserweise immer wieder eben jene Regelungen, die wichtig wären, um Fremdgehen, Seitensprünge und ähnliches unmoralisches Verhalten zu sanktionieren. Die Freiheit in Eheverträgen bezüglich des Wegfalls von Unterhaltsansprüchen ist nicht sehr groß -- im Gegenteil sind die meisten Verträge nichtig, wenn es denn mal zur Verhandlung kommt.