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  • #1

Ehevertrag - sinnvoll oder überflüssig?

Ich beabsichtige zwar nicht zu heiraten, jedoch meine Tochter. Wie sinnvoll oder notwendig ist so ein Vertrag wenn er zu "Guten Zeiten" abgeschlossen wird? Oder signalisiert er nicht bereits: ganz will ich dir nicht vertrauen, sicherheitshalber will ich mich absichern. Man weiß ja nie wie sich unsere Ehe entwickeln wird. Meine Tochter ist Teilerwerbsunfähig. Ich bitte um das PRO und KONTRA von Männern und Frauen. Danke
 
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  • #2
Wenn deine Tochter finanziell abgesichert ist und somit Vermögen hat, dass u.U. während der Ehe noch vermehrt werden könnte, sollte auf jeden Fall ein Ehevertrag geschlossen werden. Man weiß nie, was die Zukunft bringt. Ist kein Vermögen vorhanden und wird voraussichtlich auch keines erwirtschaftet, sieht die Sachlage anders aus. Laßt euch auf jeden Fall beim RA oder Notar beraten. Sicher ist sicher.
 
  • #3
Ich würde auf jeden Fall einen Ehevertrag abschließen, auch wenn deine Tochter wegen ihrer Teilerwerbsunfähigkeit wohl eher die Profiteurin von einer vertraglosen Ehe (bzw. deren Ende) wäre. Und deswegen wäre es auch ein klares Liebesbekenntnis, wenn ausgerechnet SIE diejenige wäre, die einen Ehevertrag vorschlagen würde.

Das Für und Wider von Eheverträgen haben wir in folgenden Threads schon diskutiert:

http://www.elitepartner.de/forum/was-haltet-ihr-von-einem-ehevertrag-ist-das-nicht-furchtbar-unromantisch.html
http://www.elitepartner.de/forum/was-denkt-ihr-frauen-beim-text-ich-heirate-nur-mit-guetertrennung.html
 
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alhanifa

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  • #4
Früher war ich gegen solche Vereinbarungen. Heute denke ich anders, weil ich so oft miterleben musste, wie sich die Leute auf emotionaler und finanzieller Ebene die Hölle heiss machen, wenn es um Trennung geht.
Also: bei Heirat - nur mit Vertrag!!
 
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  • #5
Ich finde einen Ehevertrag vollkommen in Ordnung. Das hat nichts mit fehlendem Vertrauen zu tun. Eine Ehe ist lang (hoffentlich) und es kann immer mal etwas passieren. Menschen verändern sich und das kann auch einmal zum Negativen sein. Das wollen wir nicht hoffen, aber trotzdem sollte man sich absichern. Das hat wirklich nichts mit mangelnder Liebe oder Vertrauen zu tun, sondern ist bei aller Romantik auch einmal ein realistischer und rationaler Blickwinkel auf die Situation.
Vorteile eines solchen Vertrages hat ja schon #1 genannt.
 
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  • #6
Auf jeden Fall! Ich habe mich zwar fast verraten gefühlt, als mein Ex damals einen Tag vor der Heirat mit einem Ehevertrag ankam, aber ich stimme #1 zu. Gerade in dem Fall deiner Tochter (Teilerwerbsunfähig) würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, in 20 Jahren kann alles ganz anders aussehen. Dann ist man dankbar um jeden Cent, der über den Vertrag abgesichert ist.
 
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  • #7
Ich würde auf jeden Fall einen Ehevertrag abschließen. Selbst die nettesten Menschen können im Streit giftig werden, und genau für solche Fälle ist ein Vertrag da. Mit Vertrauen hat das wenig zu tun.
 
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  • #8
Was macht sie beruflich ? Was macht er beruflich ?

Haben beide die gleiche Altersversorgung ?

Das Prinzip is:

Endvermögen / nach Ehe abzgl. Anfangsvermögen / vor Ehe
bei beiden

Dann die Differenz bei jedem, der Unterschied wird hälftig ausgeglichen durch den der mehr hat.


Wenn nun ausgeglichen werden muß und kein Geld da ist kann das ungünstig sein, vor allem, wenn das Geld in einer Frima oder in Grundstücken steckt, die gerade nicht flüssig gemacht werden können.
 
  • #9
Ein Ehevertrag ist heutzutage UNABDINGBAR. Ich würde niemals ohne Ehevertrag heiraten. Sei mal realistisch: 50% der Ehen werden geschieden und je mehr schon geklärt ist, desto besser.

Ich sehe das aber auch emotional als sehr positiv an: Romantischer geht es nicht, als zu wissen, dass man wirklich nur aus Liebe heiratet und nicht aus irgendwelchen monetären Aspekten. Ein Ehevertrag stellt sicher, dass man nur einen Grund hat: Liebe!
 
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  • #10
Hoppla Frederika - ich denke, wenn du mal heiratest, dann hält das für ewig?!? Wie dann diese Wandlung, dass du einen Ehevertrag haben möchtest, weil es zu 50 % doch wieder auseinander gehen kann? Da widersprichst du dir selbst! Und deine Kinder werden leiden!

Wer Glück und kein Geld hat und auch keines erarbeiten wird, kein Ehevertrag! Bei allen anderen, RA oder Notar fragen und Vertrag machen!
 
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  • #11
@Fragesteller

Ich danke zunächst für Eure Statements. Die Meinungen sind ja eindeutig PRO Ehevertrag! Ich denke auch, dass man sich in jedem Fall absichern sollte. Als Schwerbehinderte würde meine Tochter ja nie mehr eine Beschäftigung finden, falls sie ihren Beruf zugunsten der Familie aufgibt oder um im Betrieb ihres Mannes mitzuarbeiten. Die Folgen derart weitreichender Entscheidungen müssen da sehr sorgfältig abgewogen und entsprechend abgesichert werden.
 
  • #12
@#9: JEDER hofft darauf, dass die Ehe ewig hält, aber es wäre doch dumm, nicht vorzusorgen, oder? Schließlich kann NIEMAND wissen, ob eine Partnerschaft hält oder nicht. Ich verstehe überhaupt nicht, wo Du da einen Widerspruch siehst?

Aber Du hast vor allem mein Hauptargument auch nicht verstanden: Ein Ehevertrag räumt sämltliche Gedanken aus den Weg, dass man wegen etwas anderem als Liebe heiratet. Das ist romantisch und schafft klare Verhältnisse. Was könnte schöner sein?

Zu Deinem zweiten Absatz sage ich nur: Falsch gedacht. Es geht doch nicht nur um den Zugewinnausgleich, sondern auch um Unterhalts- und Versorgungsansprüche und da leiden auch vergleichsweise schlecht verdienende Personen ganz erheblich unter einer Scheidung. Insofern macht ein Ehevertrag IMMER Sinn und klärt zu glücklichen Zeiten, was in bösen Zeiten zu heftigen Auseinandersetzungen führen kann.
 
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  • #13
Auch wenn es altmodisch ist: Ich bin gegen Eheverträge, es sei denn, man will etwas (Geld) hinter dem Staat oder der Steuer .... .
Ansonsten gilt:
"Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.“ Jean Paul Getty
Der Mann wusste, wovon der spricht.
 
  • #14
@#12: Ich sehe erstens nicht, inwieweit ein Ehevertrag mit Betrügereien gegenüber dem Staat zu tun haben könnte. Zweitens vertraut JEDER seinem zukünftigen Partner, die Frage ist doch nur, OB er dieses Vertrauen rechtfertigt. Und genau das weiß man erst hinterher. Außerdem ändern und entwickeln Menschen sich weiter und nicht jede Beziehung scheitert an Betrug, irgendeiner konkreten Schuld oder Vertrauensverlust, manche scheitern einfach nur, weil die Menschen allmählich nicht mehr zueinander passen.

Egal wie es endet, wenn es einen Ehevertrag gibt, dann ist vieles erheblich einfacher als ohne.

Ich würde niemals ohne Ehevertrag heiraten. Abgesehen davon, dass man heutzutage sogar ohne Ehe Familien gründen und glückliche Partnerschaften führen kann.
 
  • #15
@#12: Mich würde auch interessieren, wie man mit Hilfe eines Ehevertrages legal oder illegal seine Steuerlast senken kann. Bitte kläre das mal auf!
 
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  • #16
#12 an #14: Nah schön, persönliche Erfahrung habe ich da nicht. Gott sei Dank!!!! Aber war da nicht was mit Vermögen auf die Ehefrau übertragen und sich dann von ihr als Geschäftsführer einstellen lassen? Oder unter dem Namen der Ehefrau Vermögenswerte hier und da und dort anlegen. Oder Steuerlast teilen indem man die Ehefrau als unabhängigen Teilhaber eintragen lässt. Meine Cousine, die als Steuerfahnderin arbeitet, könnte Dir da sicher eine ganze Reihe von Geschichten erzählen.
 
  • #17
@#15: Na ja, das hat aber alles wenig mit Ehevertrag zu tun, sondern eher mit grenzenlosem Vertrauen. Rein formal dürfen beide Personen wirtschaftlich aktiv werden und selbst wenn es gewisse Steuerzwänge umgehen soll, solange es legal ist, ist es legal. Alle von Dir genannten Tricks dürften ebenso gut in Zugewinngemeinschaft möglich sein oder könnten auch mit einer nichtehelichen Lebensgefährtin abgewickelt werden.

Nein, Eheverträge werden geschlossen, um Vermögensverhältnisse, Zugewinn, Unterhalt und Versorgung zu regeln und eine mögliche Trennung juristisch und organisatorisch so einfach wie möglich zu machen. Außerdem kann der weniger vermögende Partner dadurch klar zum Ausdruck bringen, dass es ihm nicht um Geld geht -- was könnte romantischer sein, als das klarzustellen?
 
  • #18
@#15: Wenn du deiner Ehefrau Vermögenswerte in einem Ehevertrag überträgst, dann muss halt sie Steuern zahlen, d. h. bei Kapitalvermögen Abgeltungssteuer. Ich würde so eine Klausel allerdings für ziemlich verrückt halten. Ein Ehevertrag soll doch beide Parteien absichern und nicht absichtlich eine Partei bevorzugen. Selbst wenn es steuerlich Vorteile brächte, könntest du ihr doch einfach das Geld schenken. Wenn du es ihr nur leihst, bleibst du der wirtschaftlich Berechtigte an dem Geld und musst weiterhin Steuern dafür zahlen.

Bei Banken kannst du keine Vermögenswerte unter fremdem Namen anlegen. Die wollen für alles den wirtschaftlich Berechtigten an dem Vermögen wissen. Sie müssen ja auch vorab die Abgeltungssteuer abführen.

"Steuerlast teilen indem man die Ehefrau als unabhängigen Teilhaber eintragen lässt" - versteh ich nicht genau, was du damit meinst. Teilhaber an einer Firma? Und inwiefern bringt das dann Steuervorteile? Ich glaube, der Ansatz ist schon falsch. Wenn man die Steuerlast senken will, dann reicht es doch zu heiraten und, falls durch Verschiebung möglich, dafür zu sorgen, dass beide deutlich unterschiedliche Einkommen haben, um vom Ehegatten-Splitting zu profitieren.
 
  • #19
@#17: Nur als Anmerkung: Beim Ehegattensplitting entscheidet alleine die Summe der Einnahmen. Ob die beiden Ehepartner gleich viel oder stark unterschiedlich verdienen, ist dabei völlig egal. Die Sichtweise des "große Unterschiede werden belohnt" kommt doch nur aus dem Vergleich "vor der Heirat / nach der Heirat", da wenn zwei Gleichverdiener heiraten, kein Gewinn eintritt, aber wenn einer vorher viel verdient und der andere sehr wenig, dann der Effekt am größten ist. Verschieben muss man dafür aber gar nichts. Beispiel: Summe 100.000 ist egal ob 100,000 + 0 oder 50,000 + 50,000. In beiden Fällen zahlt man die doppelte Steuer auf 50.000. Der Vorteil tritt ein, weil durch die Progression des Steuersatzes das Doppelte der auf 50,000 fälligen Steuer geringer ist als die fällige Steuer auf 100,000. -- Man erkennt nun, dass ein Mann mit einem Einkommen von 100,000 genau dann am meisten profitiert, wenn er eine Frau ohne Einkommen heiratet, denn schlagartig tritt genau der vorgenannte Fall ein. Würde er eine Frau mit ebenfalls 100,000 Einkommen heiraten, wird für beide Parteien keine Steuerersparnis eintreten, die Heirat hätte steuerlich nicht genutzt. -- In Steuerrechnern kann man diese Fälle leicht simulieren und erkennen, dass die Steuerklasse I exakt wie die Steuerklasse IV berechnet wird. Die Kombination III/V soll nur den Splittingeffekt vorwegnehmen. Die jährliche Steuerlast verändert sich durch III/V im Vergleich mit IV/IV (also I) nicht, aber das Jahr über steht früher die entsprechende Liquidität zur Verfügung, falls sich die beiden Gehälter stark unterscheiden (ansonsten erst nach der Einkommensteuererklärung).
 
  • #20
@#18: Du hast Recht. Es macht keinen Sinn, nach der Heirat noch was verschieben zu wollen. Vielmehr wird man durch die Heirat flexibler, was die Einkommensverschiebung zum Beispiel durch Kinder angeht.

Einer von beiden wird sich primär um die Kinder kümmern müssen. Wenn er 100k und sie 50k verdient, dann wäre es aus rein steuerlicher Sicht ohne Heirat sinnvoller, wenn er das mehrheitlich übernehmen würde, damit er für möglichst viel von seinen 100k den Spitzensteuersatz vermeidet. Mit Heirat wird es egal.
 
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  • #21
Fragestellerin
Die Antwort Nr. 11 u. 16 (Frederika) empfinde ich irritierend. Natürlich geht es in einem Ehevertrag um Euros. Um nichts anderes! Und was soll daran wohl romantisch sein, vorab festzulegen wer wieviel Unterhalt bekommt? Oder entspricht es romantischen Vorstellungen, auf gesetzlich festgelegte Unterhaltsansprüche im Rahmen eines Ehevertrages zu verzichten?
Es geht darum, dass meine Tochter finanziell für den Fall einer Scheidung abgesichert ist. Jemand der Vermögen mit in die Ehe bringt, wird es am Ende der Ehe auch behalten. Sie würde ja nur am gemeinsam erwirtschafteten Gewinn während der Ehe profitieren.
Ich mache mir nur Sorgen darüber, wenn, wie beabsichtigt, meine Tochter ihren unkündbaren Job als Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst aufgibt, um im Betrieb ihres zukünftigen Mannes mitzuarbeiten, sie im Falle einer Trennung wohl kaum mehr Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben dürfte. Für dieses Risiko müsste der Ehemann dann durch Unterhaltszahlungen haften - auch wenn keine Kinder zu betreuen wären. Den aktuellen gesetzlichen Regelungen traue ich da eben nicht!
 
  • #22
@#20: Nein, Fragestellerin, in einem Ehevertrag geht es nicht in erster Linie um Euro, sondern darum, finanzielle Aspekte gerade auszuschließen! Das ist ein ganz erheblicher Unterschied!

Was könnte romantischen sein als zu wissen, dass es auf keinen Fall einer von beiden Seiten um das liebe Geld geht? Sondern mit Sicherheit nur um die Person an sich? Gerade in diesem Fall klingt es ganz so, als ob es Dir für Deine Tochter in der Tat um Geld geht. Das ist unlauter.

Zu Deiner Tochter: Welcher Mann mit rechtem Verstand verpflichtet sich unter solchen Bedingungen zu lebenslangem Unterhalt? Das kannst Du doch nicht erwarten! Soll er Deine Tochter von allen Folgen der Behinderung freihalten? Warum sollte er?

Mein Rat: Ich würde an Stelle Deiner Tochten auf keinen Fall den unkündbaren Job im öffentlichen Dienst aufgeben. Das wird sich nicht lohnen -- da soll sich der Mann lieber eine Angestellte nehmen. Für Kinder kann man sich im öffentlichen Dienst ja langjährig beurlauben lassen ohne Gefahr des Jobverlustes.

Also: Guter Ehevertrag, Job behalten und glücklich werden miteinander.
 
  • #23
@#20: Das sehe ich ganz genauso wie Frederika. Das Problem, das hier im Raum steht, sollte man nicht durch einen Ehevertrag zu lösen versuchen. Deine Tochter sollte ihren Job behalten und ihr Mann sich eine andere Arbeitskraft suchen für seine Firma.

In diesem Fall überwiegen doch ganz klar die Risiken einer Zusammenarbeit in Abwägung zu den Vorteilen. Oder ist deine Tochter so prädestiniert für diese Arbeit, dass es keine bessere Besetzung für die Vakanz gibt? Manche Paare überlegen sich sogar ohne solche Rahmenbedingungen, ob sie auch noch am Arbeitsplatz zusammen sein wollen.
 
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  • #24
Lisa
Die Überlegungen der Fragestellerin sind durchaus realistisch.

Nicht jeder Ehevertrag geniesst im Falle einer Scheidung Rechtschutz. Zum Beispiel wenn er ganz oder in einzelnen Bestimmungen sittenwidrig ist. Angenommen der Versorgungsausgleich würde mit einem Ehevertrag ausgeschlossen, obwohl die Frau während der Ehe voraussichtlich keine eigenen Rentenansprüche erwerben wird und diese Ansprüche auch nicht in einer anderen Form abzugegelten wären, z. B. durch Übertragung einer Lebensversicherung - dann ist vorhersehbar, dass ein Richter diese Regelung für nichtig erklären wird!

In einem Ehevertrag geht es überwiegend um finanzielle Aspekte, ggf. noch um Betreuungsregelungen für die gemeinsamen Kinder. Ein Ehevertrag sichert auch nicht das romantische Ideal einer Ehe ab, sondern den einzelnen Partner im Falle einer Trennung. Ziel ist es die "eigene Sache" das "ICH" abzusichern und nicht das "WIR". Und es geht dabei stets um die Moneten!

Oder wird in Eheverträgen etwa geregelt wie oft pro Woche SIE ihren ehelichen Pflichten nachzukommen hat? In amerikanischen Eheverträgen soll es gar Regelungen geben für den Fall von Gewichtszunahme. Bei Gewichtszunahme würde ein Strafzoll fällig, der bei Gewichtsabnahme wieder zurückerstattet würde!!

Eine soziologische Studie besagt, dass Ehen mit Ehevertrag noch häufiger scheitern als Ehen ohne Vertrag! Das mag daran liegen, dass die Notwendigkeit eines Ehevertrages bereits ein gewisses Misstrauen in die Fairness des Partners signalisiert, für den Fall der Trennung.
Äußerste Vorsicht ist angebracht, wenn ein Partner im Laufe der Ehe auf einem Ehevertrag besteht. Oberstes Gebot gilt hier: nie ohne persönlichen Rechtsbeistand!

Deine Bedenken, Fragestellerin, im Falle deiner Tochter sind begründet. Falls diese ihren außerhäusigen Beruf aufgibt, zugunsten von Familie und Betrieb, wäre dies für sie mit erheblichen beruflichen Nachteilen verbunden (stets im Hinblick auf eine Scheidungssituation).
Insofern wäre es unzumutbar, wenn der Ehemann zwar Nutznießer der Arbeitskraft seiner Frau würde, für die Folgen dieser Konstellation im Falle einer Scheidung, aber nicht aufkommen möchte.
Deine Tochter sollte in jedem Fall einen selber ausgehandelten Vertrag auf seine Rechtssicherheit überprüfen lassen.
 
E

excuse-me

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  • #25
Mein Ex-Mann hatte schon eine gescheiterte Ehe hinter sich und seine Frau ihn bis auf die Unterhose ausgezogen als ich ihn kennenlernte. Um hohen Unterhaltszahlungen (er ist selbstständig) zu entgehen hat er ihr seinen gesamten Besitz überlassen.
Vor unserer Hochzeit habe ich meinem Mann versprochen, wenn wir uns einmal trennen sollten, gehe ich so wie ich gekommen bin. Darauf durfte er vertrauen - hätte er auf einen Ehevertrag bestanden hätte ich ihn nicht geheiratet.
Nach 22 Jahre Ehe haben wir uns vor einigen Monaten getrennt.
Ich wohne noch in "seinem" Haus und er unterstützt mich finanziell, ohne dass wir darüber sprechen müssen. Wir haben 2 erwachsene Söhne.
Alles ist gut wenn man sich daran hält, was man "versprochen" hat.
Ich würde keinen Mann heiraten, der meinem Worten nicht glaubt.
 

hanjo58

Gesperrt
  • #26
Ich hatte vergessen, eine Warenorder zu verschieben, und war dadurch vorübergehend in eine 10000-DM-Klemme geraten, die mich meine Vertriebsverträge hätte kosten können. Meine damalige Frau, von mir in ihrem Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit zuvor nach Kräften unterstützt, hat mir das Geld geliehen - unter der Bedingung, einen Ehevertrag mit wechselseitigem Verzicht auf jedwede Unterhaltsansprüche zu schließen. ,,Solltest du Schiffbruch erleiden, bleibt wenigstens meine Beamtenbesoldung für uns beide unangetastet!" Ich habe mich damals geschämt, habe aber unterschrieben.
Fast auf den Tag genau 20 Jahre später, nicht mal eine Woche nach der von ihr vollzogenen Trennung, kam das erste Schreiben ihres Anwalts - einschließlich der Aufforderung, als Selbstständiger meine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Meine Antwort war dann irgendwie herzerfrischend - aber nicht für seine Mandantin und ihn . . .
Ich hätte nie gedacht, dass der damalige Vertrag mich ausgerechnet in dieser Weise würde ,,retten" können.
Liebe ist etwas ganz Tolles - vor allem dann, wenn sie extralange währt. Aber sie verpflichtet keineswegs zu einer Ausrichtung ,,auf Gedeih und Verderb". So sehe ich das heute.
 
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  • #27
Lisa
@25 hanjo58
Wenn ihr gegenseitige Unterhaltsansprüche in einem Ehevertrag ausgeschlossen habt, weil jeder aus Berufstätigkeit resultierend seine eigenen Brötchen verdient, ist dies durchaus akzeptabel.
Falls es jedoch keine vertraglichen Regelungen zum Zugewinn gegeben hat, dann ist es doch zwangsläufig korrekt, dass du nun den Stand deines Vermögens am Ende der Ehe anzugeben hast. Für deine Partnerin gilt übrigens dasselbe.
 
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