@#17: Nur als Anmerkung: Beim Ehegattensplitting entscheidet alleine die Summe der Einnahmen. Ob die beiden Ehepartner gleich viel oder stark unterschiedlich verdienen, ist dabei völlig egal. Die Sichtweise des "große Unterschiede werden belohnt" kommt doch nur aus dem Vergleich "vor der Heirat / nach der Heirat", da wenn zwei Gleichverdiener heiraten, kein Gewinn eintritt, aber wenn einer vorher viel verdient und der andere sehr wenig, dann der Effekt am größten ist. Verschieben muss man dafür aber gar nichts. Beispiel: Summe 100.000 ist egal ob 100,000 + 0 oder 50,000 + 50,000. In beiden Fällen zahlt man die doppelte Steuer auf 50.000. Der Vorteil tritt ein, weil durch die Progression des Steuersatzes das Doppelte der auf 50,000 fälligen Steuer geringer ist als die fällige Steuer auf 100,000. -- Man erkennt nun, dass ein Mann mit einem Einkommen von 100,000 genau dann am meisten profitiert, wenn er eine Frau ohne Einkommen heiratet, denn schlagartig tritt genau der vorgenannte Fall ein. Würde er eine Frau mit ebenfalls 100,000 Einkommen heiraten, wird für beide Parteien keine Steuerersparnis eintreten, die Heirat hätte steuerlich nicht genutzt. -- In Steuerrechnern kann man diese Fälle leicht simulieren und erkennen, dass die Steuerklasse I exakt wie die Steuerklasse IV berechnet wird. Die Kombination III/V soll nur den Splittingeffekt vorwegnehmen. Die jährliche Steuerlast verändert sich durch III/V im Vergleich mit IV/IV (also I) nicht, aber das Jahr über steht früher die entsprechende Liquidität zur Verfügung, falls sich die beiden Gehälter stark unterscheiden (ansonsten erst nach der Einkommensteuererklärung).