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Gast

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  • #1

ab welchem alter darf ich mit jemandem schlafen?

 
  • #2
Laut deutschem Gesetz ist Geschlechtsverkehr bzw. Beiwohnung unter bestimmten Voraussetzungen ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.

Weitere Details und interessante Informationen zu dem Thema bekommt man auf der Seite

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
 
  • #3
Hier gibt es eine übersichtliche Tabelle:

http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Bedenke aber vor allem auch, ob Du selbst wirklich schon Sex haben möchtest und körperlich und seelisch reif genug bist, mit dieser Verantwortung umzugehen, und auch um den Geschlechtsverkehr wirklich genießen zu können. Lasse Dich nicht duch Druck oder falsche Erwartungshaltung da hineinpressen.

Bedenke außerdem die gesundheitlichen Aspekte (Infektionsgefahr!) und vorallem an die Verhütung von Schwangerschaft.
 
  • #4
Deine Frage ist nicht ganz eindeutig gestellt. Eine gesetzliche Grenze, welches Alter Du haben mußt, damit Du mit jemandem schlafen darfst, gibt es in Deutschland nicht. Das heißt, ein(e) 13-jährige(r) macht sich nicht strafbar, wenn er/sie mit jemand älterem schläft. Der/die Ältere macht sich dagegen sehr wohl strafbar. Darüber hinaus können (und müssen) natürlich die Eltern ein entsprechendes Verbot aussprechen. Daher führt das Fehlen des gesetzlichen Verbotes nicht dazu, daß ein unter 14-jähriger mit jemandem schlafen "darf".

Nach § 176 StGB macht sich jedoch derjenige strafbar, der Sex mit einer Person hat, die noch nicht 14 Jahre alt ist. Nach § 182 StGB macht sich auch derjenige strafbar, der mit über 18 Jahren gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage Sex mit einer Person unter 18 hat sowie derjenige der mit über 21 Jahren unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung Sex mit einer Person unter 18 hat.

Du solltest aber auch immer bedenken, daß das Gesetz, insbesondere das Strafgesetz in einem freiheitlichen Land nur einen äußersten Rahmen setzt. Nicht alles, was nicht strafbar ist, ist deswegen gut oder sollte gar getan werden. Daher kann ich mich nur dem Rat von Frederika (#2) anschließen. Falls Du unsicher bist und nicht mit Deinen Eltern reden kannst oder willst, kannst Du Dich auch an andere Stellen wenden. Am besten fragst Du Deinen Hausarzt oder den Schulsozialarbeiter nach einer geeigneten Beratungsstelle in Deiner Gegend. Sowohl der Arzt als auch der Sozialarbeiter unterliegen der Schweigepflicht auch gegenüber Deinen Eltern. Das Internet ist dagegen im Allgemeinen für solche Fragen kein guter Ratgeber, weil Du nie weißt, wer hinter einer Antwort steht.
 
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